Campingplatzordnung

 

Sehr geehrter Campinggast,

 

wir heißen Sie herzlich am Dietlhof willkommen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

 

Im Interesse aller anwesenden Gäste werden Sie gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Gäste stören könnte. Um Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Campingplatzordnung wird gebeten.

 

 

1. Geltungsbereich

 

Die Platzordnung gilt für alle Campinggäste (Dauergäste und kurzzeitige Gäste) als auch für alle sonstigen Besucher des Campingplatzes. Mit dem Betreten des Campingplatzes akzeptiert der Campinggast bzw. der Besucher diese Platzordnung sowie die einschlägigen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen ohne Vorbehalt.

 

 

2. Ankunft - Anmeldung - Platzbelegung

 

Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung beim Eigentümer gestattet. Gäste, welche andere Camper besuchen oder den Stellplatz anderer Camper nutzen (übernachten), haben sich ebenfalls zu erst anzumelden. Gäste können auch von Dauercampern angemeldet werden.

 

Besucher zahlen die Personengebühren entsprechend der gültigen Preisliste.

 

Besucher sind alle Personen die nicht als Eigentümer gelten, auch eigene Kinder ab 18 Jahren!

 

Die Platzeinteilung erfolgt vom Eigentümer, Platzwechsel nur nach Absprache.

 

Auf Grund behördlicher Bestimmungen ist der Eigentümer berechtigt, Ausweispapiere einzusehen.

 

Besucher dürfen das Platzgelände nicht mit Ihren Fahrzeugen befahren!

 

Der Stellplatznehmer ist dafür verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass sein Besuch ordentlich

 

angemeldet wird und dass sich dieser Besuch ebenfalls gemäß der Platzordnung verhält.

 

 

3. Campinggebühren

 

Die Camping- und sonstigen Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Campingplatz-Preisliste,

 

welche im Sanitärgebäude aushängt.

 

 

4. An- und Abreise

 

Am Anreisetag kann der Stellplatz ab 15:00 Uhr belegt werden, die Abreise hat bis 12:00 Uhr zu erfolgen. Individuelle telefonische Einzelabsprachen möglich!

 

Die Abrechnung vor der Abreise sollte am Vortag erfolgen.

 

Die Aufenthaltsdauer für zeitweilige Gäste wird nach Nächten berechnet.

 

Erfolgt die Abreise nach 12:00 Uhr wird ein zusätzlicher Aufenthaltstag berechnet.

 

 

5. Ruhezeiten

 

Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

 

Nachtruhe von 22.00 bis 06:00 Uhr.

 

Während der Mittagsruhe und der Nachtruhe dürfen keine Fahrzeuge den Campingplatz befahren.

 

Wer sein Fahrzeug wie z.B. PKW täglich bewegt muss außerhalb des Campingplatzes parken!

 

Radio und andere Tonträger sind auf Wohnwagen- / Zeltlautstärke zu stellen. Es wird im Interesse

 

aller Platzgäste höflich gebeten, in diesen Ruhezeiten auch laute Unterhaltungen zu vermeiden.

 

Wer gegen die Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen. Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schritttempo 3 km/h gestattet.

 

 

6. Sanitärgebäude

 

Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Benutzer des Campingplatzes.

 

Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln und sauber zu halten.

 

Zeigen Sie Gemeinschaftssinn und schalten Sie das Licht in den Sanitärräumen aus, sollte es ihr

 

Vorgänger brennen haben lassen. Handeln Sie umweltbewusst und energiesparend.

 

Übermäßiger Gebrauch von heißem Wasser führt zu steigenden Kosten für Heizöl und Strom und

 

letztlich zu steigenden Nebenkosten. Gleiches gilt für kaltes Wasser.

 

Stellen Sie sich eine Regentonne auf und bewässern Sie damit Ihren Rasen und Ihre Pflanzen.

 

Wir bitten darum, dass Kinder nur im bei sein Erwachsener die Toiletten und Waschräume aufsuchen!

 

Bitte lesen Sie auch die Hinweise im Sanitärgebäude.

 

 

7. Gewerbeausübung

 

Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Die Ausübung eines Gewerbes auf oder vor

 

dem Campingplatz und Schaustellungen sind nicht erlaubt!

 

 

Die Begründung eines selbstständigen oder 1. Wohnsitzes auf dem Campingplatz durch Campinggäste, ihre

 

Begleiter oder durch Besucher ist unzulässig!

 

 

8. Hunde sind unerwünscht.

 

 

9. Brandvorschriften

 

Offenes Feuer und Lagerfeuer sind auf dem Campingplatz verboten, auch offenes Feuer in Kaminöfen das nicht zum grillen dient ist verboten. Zum Grillen verwenden Sie einen geeigneten Grill (Gas oder Holzkohle) und vermeiden Sie bitte starke Rauch- und Geruchsbelästigungen.

 

Für Koch- und Heizzwecke sind nur vorschriftsmäßige Geräte zu verwenden.

 

Geräte wie z.B. Waschmaschinen, elektrisch betriebene Pools, Klimagerate, Kochplatten uber 2500W etc. sind, aus gegebenem Anlass strengstens verboten!

 

Die notwendigen Überprüfungen der Gasanlagen in den Wohnwägen / Wohnmobilen sind innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume durchführen zu lassen und dem Vermieter vorzulegen!

 

 

10. Stromversorgung

 

Ab Abnahmestelle ist der Camper für den Stromanschluss selbst verantwortlich. Es dürfen nur intakte

 

dreiadrige Kabel mit CEE-Stecker verwendet werden. Es dürfen keine Mehrfachstecker im Freien liegen!

 

Die Gebühren für den Stromverbrauch sind der aktuellen, gültigen Preisliste zu entnehmen.

 

 

11. Stellplätze

 

Die Einfriedung des Stellplatzes mit Zäunen ist verboten. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch

 

Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder anderes Campingzubehör gefährdet oder belästigt wird.

 

Alle Baumaßnahmen wie Auf- und Anbauten, Umbauten, elektrische Anschlüsse und Leitungen, Bepflanzung, Hecken und Verletzung der Grasnarbe sowie das Verlegen von Betonplatten bedürfen der Genehmigung des Vermieters!

 

Für etwa angerichteten Schaden hat der Schädiger aufzukommen.

 

Der Stellplatz ist am Tag der Abreise so sauber zu verlassen, wie er angetroffen wurde!

 

Jeder Dauercamper hat seine Hecke selbst zu schneiden. Die Höhe der Hecke darf maximal 2,00 m

 

betragen. Wird eine Hecke nicht gepflegt, organisiert der Eigentümer den Heckenschnitt gegen Entgelt.

 

Gleiches gilt für die Rasenpflege bei Saison- und Dauercamper: steht der Rasen zu hoch, wird er kostenpflichtig abgemäht.

 

 

12. Wertstoffentsorgung - Abfall - Schmutzwasser

 

Anfallenden Müll sortieren Sie bitte in die dafür vorgesehenen Behälter.

 

Gelbe Säcke ins Müllhäuschen, blaue Papiertonne und schwarze Restmülltonne beim Sanitärgebäude,

 

Bio-Abfall zum Kompostplatz am Waldrand. Baumschnitt etc. zur Biomühle Wild (1km entfernt)

 

Wichtig: trennen Sie Ihren Müll: Papier, Bio-Kompost, Gelber Sack und Restmüll.

 

Das Abstellen von sperrigen Abfallteilen ist untersagt. Bringen Sie alte Campingstühle, Zeltstangen,

 

Grills, Batterien etc. selbst auf den Wertstoffhof.

 

Für den Grasschnitt ist der Kompostplatz vorhanden. Lage: am Waldrand

 

Zur Aufnahme des Schmutzwassers ist ein Eimer unter den Caravan bzw. das Wohnmobil zu stellen. Entsorgung am Sanitärgebäude, im Fäkal-WC.

 

 

13. Hausrecht

 

Der Eigentümer und sonstige Beauftragte sind berechtigt, den Zutritt und die Aufnahme von Personen zu

 

verweigern oder Sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und

 

Ordnung auf dem Campingplatz oder im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.

 

 

14. Haftung

 

Für Schäden aller Art, die Campinggäste oder Besucher auf dem Campingplatz erleiden wird nur

 

gehaftet, soweit die Schäden durch den Eigentümer oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob

 

fahrlässig verursacht wurden. Jeder Platzbesucher haftet dem Eigentümer oder dessen Erfüllungsgehilfen für alle von ihm und seinen Angehörigen verursachten Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstigen Schäden (einschließlich Kraftfahrzeug).

 

Die Platzbenutzer haften jedem anderen Campinggast und dessen Angehörigen gegenüber in gleicher

 

Weise.

 

 

15. Winteraufenthalt: kein Winterräumdienst, betreten auf eigene Gefahr!

 

 

16. Gültigkeit

 

Diese Campingplatzordnung gilt ab 01.01.2019. Änderungen sind jederzeit möglich.